Verwaltung

Zentrales Krankenblatt- und Röntgenarchiv

Einsicht in Krankenunterlagen

Hierfür ist grundsätzlich die jeweilige Fachklinik zuständig. Im Chefarzt-Sekretariat erhalten die Patienten die gewünschten Auskünfte, Unterlagen, Kopien usw. gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses.

Andere Personen können die gewünschten Unterlagen einsehen, (in Kopie) mitnehmen usw., wenn sie folgende Nachweise vorlegen:

  • Schriftliche Vollmacht des Patienten
  • Begrenzte Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht in Bezug auf die angeforderten Unterlagen durch eine entsprechende schriftliche Erklärung des Patienten
  • Gültiger Personalausweis / Reisepass des Bevollmächtigten

Kopie der vollständigen Krankenakte

  • Eine vollständige Krankenakte kann nur über das zuständige Chefarzt-Sekretariat oder die Rechtsabteilung angefordert werden. 
  • Die Anforderung muss durch den Patienten selbst erfolgen oder durch eine andere Personen mit schriftlicher Vollmacht oder durch Hinterbliebene mit (Bescheinigung des Nachlass-Gerichtes).
  • Schriftliche Anforderung durch den behandelnden Arzt.

Zentralarchiv

Wenn Sie Fragen zu Ihrem Aufenthalt haben, in welcher Klinik Sie behandelt wurden bzw. welches Chefarzt-Sekretariat für Sie zuständig ist, wenden Sie sich bitte direkt an unser Zentralarchiv:

Tel.: 069 8405-4108
Fax: 069 8405-3896

  • Öffnungszeiten:
    Mo. - Do. 7.00 - 15.30 Uhr
    Fr. 7.00 - 14.00 Uhr
    Lortzingstraße 3
    63069 Offenbach

Das Zentralarchiv erfasst alle Patientenunterlagen und sorgt für ihre Aufbewahrung und elektronische Speicherung für die Dauer von 30 Jahren.